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04.07.2008

AGRANA Hauptversammlung


Der Vorstand der gefertigten Gesellschaft lädt hiermit die Aktionäre zu der 21. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft ein.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 29.02.2008, des Lageberichtes/Konzernlageberichtes des Vorstandes sowie des Vorschlages für die Gewinnverteilung mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007/2008
  2. Beschlussfassung über die Verteilung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2007/2008
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007/2008
  4. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007/2008
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009
  6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6. (Veröffentlichungen), sodass diese Bestimmung nunmehr lautet wie folgt:
    § 6. Veröffentlichungen
    Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen, soweit und solange auf Grund des Aktiengesetzes zwingend erforderlich, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung”. Im Übrigen erfolgen Veröffentlichungen der Gesellschaft entsprechend den jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften.”

Hinweis gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG:

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 103.210.249,78 und ist eingeteilt in 14.202.040 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von gerundet EUR 7,27 je Stückaktie. Von den 14.202.040 Stückaktien sind alle 14.202.040 Stückaktien Stammaktien; derzeit sind keine stimmrechtslosen Vorzugsaktien ausgegeben. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft über keine eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 114 Abs 6 AktG nicht ausgeübt werden kann.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 13 der Satzung jene Aktionäre berechtigt, die bis spätestens 01. Juli 2008 ihre Aktien (Zwischenscheine) bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung einer inländischen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien (Zwischenscheine) mit Zustimmung einer satzungsgemäßen Hinterlegungsstelle für diese bei anderen Kreditunternehmungen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Jeder Aktionär, der sich gemäß den obigen Regelungen rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet hat, ist berechtigt, selbst oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht legitimierten Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen und seine gesetzlichen Aktionärsrechte (insbesondere Fragerecht und Stimmrecht) auszuüben.

Einlass ab 10.30 Uhr.

Der Jahresabschluss samt Lagebericht und der Geschäftsbericht mit dem Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, dem Bericht des Aufsichtsrates und dem Gewinnverteilungsvorschlag über das Geschäftsjahr 2007/2008 liegen ab sofort zur Einsichtnahme am Sitz der Gesellschaft, 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, sowie bei der Zahlstelle, Raiffeisen Centrobank Aktiengesellschaft, 1015 Wien, Tegetthoffstraße 1, auf. Der Geschäftsbericht kann von der Homepage der Gesellschaft unter www.agrana.com abgerufen werden.


www.agrana.com

04.07.2008

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